Grüne fordern Tempo 30 im Ortskern

Oberaudorf am Inn: Wir GRÜNE wollen seine Lebensqualität erhalten. Foto: re

Oberaudorf – Die Bündnisgrünen im Gemeinderat von Oberaudorf setzen sich für eine umfangreiche Tempo 30 km/h-Zone im Ortskern ein. Dazu haben sie für die Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020 nachfolgenden Antrag eingereicht: „Antrag auf flächendeckende Tempo 30km/h Zone für den Ortskern Oberaudorf“. Wir dokumentieren den grünen Antrag im Wortlaut.

Antrag

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf beschließt, die Ortsverwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer umfangreichen Tempo 30km/h Zone im Ortskern Oberaudorf – Kernbereich Rosenheimer Straße/ Kufsteiner Straße – zu beauftragen.

Begründung

Die Rosenheimer Straße führt – von Niederaudorf kommend – schnurgerade nach Oberaudorf hinein. Hierdurch werden viele Autofahrer verleitet, schneller als die vorgeschriebenen 50km/h zu fahren. Sowohl auf Höhe der Metzgerei Pfeifer, als auch beim Modegeschäft Rechenauer beschreibt die Straße jeweils eine 90 Grad Kurve.

Eine Temporeduzierung innerhalb des Ortskernes, sowie der daran anschließenden Wohngebiete stellt keine unzumutbare Einschränkung dar und erhöht im Gegenzug die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer immens. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, also von Kindern, Fußgängern, Radfahrern und älteren Menschen bekäme durch die Einführung von Tempo 30km/h endlich Priorität.

Hierzu ein Auszug der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des StVO vom 22.10.1998 in der Fassung vom 11.11.2014 zu §§39 bis 42: „Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.“

Der Zeitverlust durch die Geschwindigkeitsreduzierung ist innerorts zu vernachlässigen und wird zur Verringerung des „Transitverkehrs“ durch Mautflüchtlinge und Stauumfahrer beitragen. Eine „Entschleunigung“ unseres Ortes wirkt sich insgesamt positiv auf Bewohner, Touristen und Besucher aus. Die Anzahl und auch die Schwere der Unfälle wird sich erheblich verringern und Radfahrer, sowie Fußgänger profitieren. Speziell die hohe Anzahl der Unfälle, an denen Radfahrer beteiligt waren (z.B. 2019 Bad Trißl mit Todesfolge) rechtfertigt diese Maßnahme.

Die Umsetzung der neuen Verkehrsregelung, einen Radfahrer innerorts mit mindestens 1,5m Abstand zu überholen, ist bei Tempo 50km/h, auf unseren teilweise sehr engen Straßen, nicht gefahrlos einzuhalten.

Selbst an Hauptstraßen erleichtert eine Novelle des StVO von 2016 eine Einführung von Tempo 30km/h, da nicht mehr zwischen Haupt- und Nebenstraßen unterschieden wird und auch keine Nachweispflicht einer erhöhten Unfallrate besteht. Diese Neuerung zielt darauf ab, Unfällen vorzubeugen. In unserem Fall gibt es genügend schützenswerte Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kitas, Seniorenheime, Apotheken und Arztpraxen in direkter Umgebung der Rosenheimerstraße. Der enge und stark gewundene Verlauf dieses Abschnittes ist keinesfalls für hohe Geschwindigkeiten geeignet und stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefahr dar.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach vom 10.12.2012 bestätigt die Notwendigkeit einer Tempo 30km/h Zone mit grundlegender Bedeutung für Kommunen in Deutschland. Ein Recht auf Tempo 50km/h ist niedriger zu bewerten, als das Grundrecht auf Unversehrtheit.

Auch weitere positive Effekte, wie Reduzierung der Lärm- und Umweltbelastungen sind zu erwähnen.

Es gibt genügend Beispiele von Gemeinden, die Tempo 30km/h auf Staatsstraßen umgesetzt haben, wie z.B. Staatsstraße Andechs, wegen starkem Gefälle und enger Fahrbahn. Kreis Eichstätt, innerörtliche Staatsstraße, wegen Schulnähe und unübersichtlicher Stelle. Selbst im Zuge des Lärmschutzes wurde in Erbach eine Tempo 30km/h Zone auf einer innerört-lichen Bundesstraße eingerichtet.

Durch eine Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften vom 11.12.2000 (33.ÄndVStVR) hat sich das Anforderungsniveau für die Einrichtung von Tempo 30km/h Zonen erheblich reduziert. Teils kostenintensive Umbaumaßnahmen entfallen, die zur Kenntlichmachung einer 30er Zone erforderlich waren. Durch die neue Regelung wird hervorgehoben, dass Autofahrer abseits der Vorfahrtsstraßen grundsätzlich mit der Anordnung von Tempo 30km/h rechnen müssen. Dadurch entstehen lediglich Kosten für neue Beschilderungen und gegebenenfalls Markierungen.

Vielleicht sollte man auch eine fest installierte Geschwindigkeitskontrolle in Betracht ziehen. Erfahrungsgemäß refinanziert sich eine solche Maßnahme schnell und wird von den meisten Ortsansässigen positiv bewertet.

Michael Mermigkas
Regina Götze
Nicole Herm
Bündnis 90/Die Grünen