Grün dokumentiert (Teil 1) – BMDV: Blockabfertigung im Inntal „extreme Belastung“

Oberaudorf / Berlin — „Die Blockabfertigung im Inntal ist für uns Anwohner ein unglaubliche Belastung mit der Tendenz zur Körperverletzung“, schrieb Rasso Schwab aus Oberaudorf am 23. Juni 2022 per E-Mail an den Bürgerservice des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das BMDV antwortete am 30. Juni 2022 elektronisch, es „bemüht sich daher intensiv um Lösungsmöglichkeiten in dieser verfahrenen Situation mit gegenläufigen Interessen vieler Akteure“. Wir dokumentieren den Wortlaut.

Frage von Rasso Schwab aus Oberaudorf: „Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren, die Blockabfertigung im Inntal ist für uns Anwohner ein unglaubliche Belastung mit der Tendenz zur Körperverletzung! Wir möchten zumindest ein Verbot an diesen angekündigten Tagen, für den Schwerlastverkehr durch unsere Orte. Unser Landrat, Herr Lederer, behauptet, es sei nichts zu machen, da dies Bundesrecht sei; deshalb bitte ich Sie um Ihre Stellungnahme. Es kann doch nicht sein, dass man für G7 sämtliche Tunnel in München sperren kann, für Veranstaltungen, wie Marktsonntage oder Fronleichnamprozessionen auch unsere Staatsstraßen durch den Ort, aber nicht für diese Vorhaben! Oberaudorf hat den Titel eines Luftkurortes; durch diese Luftverschmutzung, den unglaublichen Lärm und die Unfallgefahr kann man nur mehr Lachen! Das fördert die Politikverdrossenheit! Diese Gesetze sind sicher nicht in Beton gegossen und können mit etwas gutem Willen sicher durch eine Anordnung o.ä. für diese besonderen Tage außer Kraft genommen werden!? Das wäre Pragmatismus, den man sich als Bürger und Wähler wünscht. Leider sind noch so viele Blockabfertigungen geplant, dass es sich absolut lohnt, schnell zu handeln!“

Antwort vom Bürgerservice des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr: „Sehr geehrter Herr Schwab, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die verkehrliche Situation durch die verkehrsbeschränkenden Maßnahmen Österreichs/Tirols ist eine extreme Belastung für die Menschen in Ihrer Region. Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist dieser Zustand sehr bewusst. Es bemüht sich daher intensiv um Lösungsmöglichkeiten in dieser verfahrenen Situation mit gegenläufigen Interessen vieler Akteure. Zur der von Ihnen spezifisch aufgeworfenen Frage nach möglichen Durchfahrtsverboten gilt Folgendes: Aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes führen die Länder, soweit wie in dem von Ihnen geschilderten Fall Landesstraßen betroffen sind, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbstständig aus und sind daher für die Anordnung der Maßnahmen nach der StVO zuständig. Die StVO gibt den Straßenverkehrsbehörden der Länder u.a. gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 die Möglichkeit zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zu beschränken oder zu verbieten und den Verkehr umzuleiten. Daneben können die Straßenverkehrsbehörden der Länder gemäß § 45 Absatz 1b Satz 1 Nr. 5 StVO die zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder die zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung notwendige Anordnungen treffen. § 45 Absatz 1a StVO sieht auch verkehrsbeschränkende Anordnungsmöglichkeiten für u.a. Kurorte vor.“